Reisen ist toll. Für viele, mich eingeschlossen, beginnt ein Urlaub / eine Reise bereits mit der Anreise. Auch wenn ich persönlich trotz meiner zahlreichen Reisen noch keine wirklichen negativen Erfahrungen gemacht habe, erleben täglich unzählige Menschen Flug- oder Bahnverspätungen oder sogar Ausfälle. Viele wissen dabei nicht, welche Möglichkeiten sie dabei haben und was ihnen zu steht.
Hier findet ihr die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Bahnreise
(Quelle: www.bahn.de)
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten wird die Zugbindung bei gebuchten Sparpreisen automatisch aufgehoben. Somit kann die nächstmögliche Verbindung auf gleicher Strecke in einem nicht reservierungspflichtigen, gleichwertigen oder einer niederwertigen Zug genutzt werden.
Bei verspäteter Ankunft am Zielort stehen uns folgende Rückvergütungen zu:
– ab 60 Minuten Verspätung: 25% des Fahrkartenpreises für die einfache Strecke
– ab 120 Minuten Verspätung: 50% des Fahrkartenpreises für die einfache Strecke
Bei zu einer erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort, besteht das Recht
– von der Reise zurückzutreten und sich den vollen Fahrpreis zurück erstatten zu lassen
– sich den nicht genutzten Teil der Fahrkarte erstatten zu lassen, wenn bereits ein Teil genutzt wurde
– sich den bereits genutzten Teil und den nicht genutzten Teil der Fahrkarte erstatten zu lassen, wenn die Reise abgebrochen werden musste und eine Rückfahrt zum Ausgangsort erfolgt ist
Dies gilt unabhängig davon, wo die Fahrkarte gekauft wurde (online, in der App, am Schalter, Automaten oder beim Schaffner). Das Recht gilt sowohl bei Flextickets oder normalen Tickets, sowie bei Sparpreisen und sonstigen Ermäßigungen.
Konnte ein reservierter Sitzplatz nicht zugeteilt oder zugeteilte Sitzplätze nicht bereitgehalten oder wegen Zugverspätung nicht eingenommen werden, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Reservierungsentgelts.
Der Anspruch muss direkt bei der Bahn geltend gemacht werden.
Das Formular für die Fahrtgast-Rechte sowie weitere Informationen findet ihr hier.
Flugreise
(Quelle: https://www.beck.de/rsw/upload/palandt/01_fluggastrechtevo_2008.pdf)
Seit 2005 gibt es eine EU-Fluggastrechteverordnung, die Fluggäste schützen soll. Passagiere sollen bei Flugverspätung, Nichtbeförderung oder Ausfall angemessen entschädigt werden.
Damit diese EU-Verordnung zur Anwendung kommt, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
– es muss eine bestätigte Buchung existieren
– der Passagier muss pünktlich, zu der von der Airline vorgegebenen Zeit, beim Check-In und Boarding erscheinen
– der Flug muss innerhalb der EU starten oder
– von außerhalb der EU kommend in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt werden
Sind diese Kriterien erfüllt, und es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor (z.B. extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Naturkatastrophen, Terrorgefahr), besteht ein Recht auf Entschädigungszahlung bei
– verspäteter Ankunft von mindestens 3 Stunden am Zielflughafen
– Flugstreichung von weniger als 14 Tagen vor dem geplanten Abflug
– Nichtbeförderung durch Überbuchung
Die einem zustehende Entschädigung richtet sich nach der Entfernung des gebuchten Fluges.
– bis 1500km: 250 EUR
– bis 3500km: 400 EUR
– mehr als 3500km: 600 EUR
Um die Entschädigung geltend zu machen, die Bordkarten aufheben und zusammen mit der Forderung direkt bei der Airline einreichen.
Sofern ihr eure Reise in einem Reisebüro gebucht habt, ist dieses sicherlich gerne behilflich die Ansprüche geltend zu machen. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen sind hier jedoch die Möglichkeiten inzwischen leider auch begrenzt.
Hinweis:
Es handelt sich bei diesem Beitrag lediglich um eine grobe Übersicht der Möglichkeiten und Ansprüche bei Verspätung oder Ausfall. Ich bin kein Anwalt und habe auch keine rechtlichen Kenntnisse! Die Angaben sind daher nicht rechtsbindend und vorbehaltlich Irrtümer zu verstehen.